++++Aktuelles zur Corona Situation im Landkreis +++++
Von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
a) eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
b) der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
c) der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
d) der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
e) der Begleitung Sterbender,
f) von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
g) der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
h) von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Untersagung von Märkten zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte.
An allen Schulen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 der 10. BayIfSMV findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt. Der Distanzunterricht beginnt ab kommendem Montag.
Untersagung von Musikschul- und Fahrschulunterricht in Präsenzform.
Ergänzend gilt seit heute, 11. Dezember, 0 Uhr ein Alkoholkonsumverbot auf allen öffentlichen Plätzen.
All diese Regelungen sind mit der 10. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern automatisch gültig und bedürfen keiner gesonderten Regelung durch den Landkreis mehr. Interessierte finden die Verordnungen auf der Homepage des Landratsamtes Ebersberg unter https://www.lra-ebe.de/.../corona-virus-aktuelle.../