Feuerwehr von A-Z - O - Ölspur

Wer eine Ölspur verursacht hat, hat dies unverzüglich zu melden, dass keine Folgeschäden entstehen. Jedoch auch wenn eine Verschmutzung bemerkt wird, sollte dies umgehend gemeldet werden. Der Fahrzeughalter hat laut Gesetz für die Beseitigung der Verunreinigung zu sorgen (auch durch Erteilung eines Auftrags an eine Fachfirma), falls dies nicht erfolgt oder die Reinigung aufgrund starker Verunreinigung nicht möglich ist, greifen wiederum auch wir – die Feuerwehr – ein.
Zur Reinigung eignen sich verschiedenste Ölbindemittel, welche einmal oder gegebenenfalls mehrmals auf die Ölspur aufgetragen und „abgekehrt“ werden. Die Reste werden aufgenommen und entsorgt. Um übriggebliebene Ölreste auch aus den Furchen der Straße zu entfernen, wird oft durch eine spezialisierte Firma eine Nassreinigung durchgeführt – meistens unter Verwendung geeigneter Netzmittel. Die Entsorgung des aufgenommenen Mittels muss als Industrieabfall entsorgt werden.
Um andere Verkehrsteilnehmer vor der Rutschgefahr zu warnen, werden nach dem Entfernen der Ölspur in aller Regel für einige Tage entsprechende Gefahrenzeichen aufgestellt – „Vorsicht, Ölspur!“.
Kathi Krammer
2. Schriftführerin, Freiwillige Feuerwehr Steinhöring